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Beschleunigte Grundqualifikation Personenkraftverkehr

Für deine Zukunft als Personenkraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation Personenkraftverkehr

Die Beschleunigte Grundqualifikation im Überblick

Mindestalter

18 Jahre

Unterricht

140 Stunden

Prüfung

90 Min. an der IHK

Abschluss

Fahrerqualifizierungsnachweis

Die verpflichtende Basis fürs Busfahren – seit 2008

Seit dem 10. September 2008 benötigst du als Berufskraftfahrer in der EU neben der regulären Führerscheinausbildung auch eine sogenannte Grundqualifikation. Schließlich wirst du im Berufsalltag unter Garantie eine unglaubliche Vielzahl an Menschen, Situationen und Geschichten erleben, auf die du optimal vorbereitet sein willst (weiter unten auf dieser Seite siehst du alle Inhalte im genauen Überblick). Übrigens: Falls du deinen Führerschein vor dem 10. September 2008 gemacht hast, bist du von dieser Pflicht befreit. Und falls nicht, beraten wir dich gerne im Bezug auf mögliche Förderungen: bis zu 100 % werden übernommen. 

Die verpflichtende Basis fürs Busfahren – seit 2008

Warum beschleunigt?

Anders als bei der regulären Grundqualifikation gibt es hier keinen praktischen Prüfungsteil. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil und wird in der jeweils zuständigen IHK angelegt. Im Unterricht gibt es aber dennoch einen praktischen Teil. Deine Prüfung setzt sich dann aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen:   

- Prüfungsfragen zum Ankreuzen  

- Offene Prüfungsfragen  

- Mindestalter: 21 Jahre (für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr) 
- Mindestalter: 23 Jahre (für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Einsatz im Reiseverkehr) 
 
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)  
- Gesundheitliche Eignung und Sehtest  
- Reaktionstest  
- Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse D/DE 
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift 

 

 Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.  

- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis 

 

Inhalte: 

- Technik und Fahrphysik 
- Kinematische Kette 
- Sozialvorschriften 
- Risiken im Straßenverkehr 
- Kriminalität & Schleusung illegaler Einwanderer 
- Präventivmaßnahmen gegen Krankheit 
- geistige & körperliche Verfassung 
- Verhalten in Notfällen 
- Sicherheit & Komfort der Fahrgäste 
- Gewährleistung von Ladungssicherheit im Bus 
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr 
- Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmens beiträgt 
- wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs & Marktordnung 

90 Minuten IHK-Theorieprüfung (in deutscher Sprache) 

- Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule für die Zulassung zur IHK-Prüfung  
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) 

Als Berufskraftfahrer bist du gesetzlich verpflichtet, dich im Fünf-Jahres-Rhythmus weiterzubilden. 

 

Deshalb wird dein Bus-Führerschein nur auf Zeit erteilt, weshalb du ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen musst – sonst verliert er seine Gültigkeit.  

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